Davy + Partner LTD, Managementtraining, A-4320 Perg, Mozartstraße 14
1.Allgemeines
Diese Bedingungen regeln die Kooperation zwischen der Davy + Partner LTD als Auftragnehmer (Leistungserbringer) und allen Kunden (Auftraggebern). Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, erfolgen unsere Leistungen nur aufgrund dieser Bedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
2.Vertragsabschluss / Auftrag
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt als zustande gekommen, wenn er vom Kunden mündlich erteilt und von uns bestätigt wird (dies gilt nur bis zu einem Dienstleistungsausmaß von max. 4 Lerneinheiten à 45 Minuten) oder ein beidseitig unterzeichneter Vertrag (Werkvertrag/ Dienstleistungsvereinbarung) vorliegt. Offensichtliche Irrtümer, insbesonders Schreib- und Rechenfehler, berechtigen uns zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der Vereinbarungen.
3. Leistungsumfang
(1) Der Inhalt der von uns übernommenen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der vertraglichen Vereinbarung. Vertraglich nicht vereinbarte Zusatzleistungen sind gesondert zu honorieren.
(2) Vereinbarte Ziele, Themen und Inhalte verstehen sich als thematische Leitlinie eines Bildungsprozesses, sie stellen keine operationalisierten Lernziele im pädagogischen Sinne dar und werden vom Kunden einvernehmlich als Markierungspunkte eines offenen Bildungsfeldes anerkannt.
(3) Eine prozessuale Klärung von Einzelheiten hinsichtlich des Auftrages und seiner Durchführbarkeit während einer laufenden Kooperation ist zulässig und wirkt nicht preisverändernd. Es gilt als vereinbart, dass ursprüngliche Auftragsziele übereinstimmend verändert werden können, wenn dies für die beteiligten Menschen und Organisationen sinnvoll und notwendig erscheint.
(4) Für Änderungen von Qualitäts- oder Quantitätsanforderungen des Kunden steht uns neben der Möglichkeit einer einvernehmlichen Umgestaltung des Vertrages das Recht zu, vom Vertrag auch schad- und klaglos zurückzutreten.
4. Leistungserbringung
(1) Unsere Leistungspflicht ruht, solange der Kunde mit einer Zahlung, auch aus anderen Verpflichtungen, in Verzug ist. Ansprüche des Kunden wegen Verzugsschäden sind diesfalls ausgeschlossen. Ein überraschendes Nichteinhalten vereinbarter Bedingungen durch den Kunden (Bildungsthemen, Gruppengröße, Teilnehmerstatus, Infrastruktur, Arbeitszeiten) berechtigt uns zum Abbruch der Kooperation bei aufrechtem Honorar- und Spesenersatz.
(2) In Ausnahmefällen ist die Entsendung eines qualifizierten Vertreters aus unserem Netzwerk zur Durchführung der vereinbarten Leistung zulässig. In diesem Fall wird der günstigere Netzwerk-Tagsatz verrechnet und kann kein Schadenersatzanspruch durch den Kunden geltend gemacht werden. Die Teilnahme von nicht im Vertrag genannten Personen (Einsatz von Co-Trainer/inne/n, Hospitant/inne/n) wird als grundsätzlich zulässig vereinbart.
5. Vorbereitung
(1) Firmenkunden sorgen für die einwandfreie Vorbereitung der Teilnehmer/innen und der Infrastruktur (Moderations-Materialien, schriftliche Unterlagen, Erinnerung an Hausaufgaben, Literaturbearbeitungen, rechtzeitige Absprache mit den jeweiligen Bildungsstätten und Beherbergungsbetrieben, usw.). Falls Kopiervorlagen bereitgestellt werden, fertigt der Kunde die benötigten Arbeitsunterlagen + 1 Reserveexemplar an, wobei die Kopier- und Verwendungsrechte auf ihn übergehen. Für allfällige Dokumentationen und Nachbereitungen ist der Kunde selber verantwortlich.
(2) Mindestausstattung des Arbeitsraumes für 8-12 Personen: Sesselkreis, 2 bewegliche Flipcharts, 3 stellbare Pinwände mit Packpapier, 1 TV-Gerät, 1 CD-Player; je nach Bedarf zusätzlich: 1 Videoabspielgerät, 1 Tageslichtprojektor. Für infrastrukturelle Qualitätsmängel übernehmen wir keine Haftung.
6. Zahlungskonditionen
(1 ) Unsere Preise (EURO) sind freibleibend und richten sich nach unserer aktuellen Preisliste. Die Rechnungslegung erfolgt im allgemeinen nach Durchführungstermin, bei längerfristigen Bildungsprozessen (KOLLEGO, Coaching) im voraus. Zahlungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb 30 Tagen ohne Abzug fällig. Nicht vereinbarte Skontierungen und Überziehungen von Zahlungszielfristen werden zusatzkostenpflichtig nachverrechnet.
(2) Bei Zahlungsverzug gelten Zinsen in der Höhe von 7,5 (sieben 50/100) % des Bruttogesamtbetrages als vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich, uns für den Fall des Zahlungsverzuges sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen; dies gilt für die tarifmäßigen Kosten bzw. die branchenüblichen Verrechnungssätze eines Inkassobüros, welche sich aus der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, zuletzt BGBI 1996/141, ergeben, sowie für die Kosten eines Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz bzw. den Autonomen Honorar-Richtlinien (AHR) für Rechtsanwälte.
(3) Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt uns, ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung durchzuführen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Diesfalls kann uns selbst kein Leistungsverzug zur Last gelegt werden.
(4) Wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen säumig ist, sind wir - unter Androhung des Rücktritts und Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies auch dann, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren (Vorverfahren, Verfahren nach dem URG) eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
7. Storno, Absagen
(1) Seminare/Workshops/Coaching:
Bei Absage von Seminartagen oder -halbtagen durch den Kunden innerhalb einer Frist von 90 Kalendertagen vor dem Termin wird eine Bereitstellungsgebühr von 50% (innerhalb 42 Kalendertagen 70%, innerhalb 14 Kalendertagen 100%) des adäquaten Tagessatzes sofort fällig.
(2) Einzel- und Mehrfachstunden bis 4 Lerneinheiten (Business-Coaching):
Eine Absage oder Terminverschiebung durch den Kunden/Klienten ist bis exakt 48 Stunden vor der vereinbarten Uhrzeit entgeltfrei möglich, bei einer Absage oder Verschiebung innerhalb dieser 48-Stunden-Frist wird die Bereitstellungsgebühr von 100% des vereinbarten Honorars sofort fällig.
(3) Wird generell ein Termin durch Auftragnehmer abgesagt, verzichten beide Vertragspartner auf jegliche Ansprüche.
8. Ausfälle
(1) Bei Ausfall honorarpflichtiger Teilnehmer/innen (Einzelpersonen) während eines laufenden Ausbildungsprozesses - aufgrund welcher Ursachen auch immer - sind wir von jeglicher Ersatzleistung befreit. Kann ein dadurch freiwerdender Platz nicht innerhalb angemessener Frist nachbesetzt werden, ist im Falle geleisteter Teilzahlungen der noch offene Betrag wie vereinbart fällig.
(2) Bei besonderen Verhältnissen (Streik, techn. Ausfall usw.) oder Fällen höherer Gewalt sind wir von unseren terminlichen Zusicherungen entbunden.
9. Sonstiges
(1) Die Teilnahme an unseren Bildungsereignissen (KOLLEGO, Seminare, Workshops, Tagungen, Coaching, Supervision usw.) erfolgt eigenverantwortlich. Die behandelten Themen und erhaltenen Informationen sind vom Kunden vertraulich und unter Wahrung einschlägiger Datenschutzbestimmungen zu handhaben und werden von uns auch als solche geschützt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir die mit ihm bestehende Geschäftsverbindung werblich verwerten (zB.: im Rahmen einer Referenzliste oder durch nachträgliche Bewerbung von SeminarteilnehmerInnen).
(2) Das Gewährleistungsrecht findet keine Anwendung. Auf etwaige aus dem Kooperationsverhältnis ableitbare Schadenersatzansprüche jeglicher Art wird seitens des Kunden/Klienten ausdrücklich verzichtet.
(3) Erfüllungsort für Leistungen ist der im jeweiligen Vertrag genannte Leistungsort, für Zahlungen sowie für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand Perg/Oberösterreich, wobei im gegebenen Fall eine vorgestaffelte außergerichtliche Mediation am angegebenen Ort als eindeutig vereinbart gilt.